Betreuungsvertrag für Tageskinder
Der Betreuungsvertrag ist ein Dreiecksvertrag zwischen dem Verein, den Eltern und den Tageseltern. Darin geregelt werden die genauen Betreuungszeiten, die Ferienvertretung und die Abmachungen im Krankheitsfalle.
In Absprache mit Ihrer Vermittlerin und den Tageseltern können die Betreuungszeiten bei Bedarf angepasst werden.