Bestimmungen

Die Regelung Kinderbetreuung ab 1.8.2020 bildet einen integrierenden Bestandteil des Arbeitsvertrags:

  • Beginn und Dauer des Betreuungsverhältnisses
  • Eingewöhnungsphase
  • Probezeit/Kündigung
  • Arbeitszeit
  • Abwesenheiten
  • Aufsichtspflicht
  • Lohn / Abzüge
  • Administrative Gebühren
  • Mahlzeiten
  • Übernachtung
  • Zusätzliche Ausgaben
  • Sozialleistungen
  • Abrechnungsmodalitäten
  • Steuern
  • Ausbildung/Weiterbildung
  • Begleitung
  • Schweigepflicht
  • Allgemeine Information für die Tageseltern
  • Arbeitsnachweis