Bestimmungen
Die Regelung Kinderbetreuung ab 1.8.2020 bildet einen integrierenden Bestandteil des Arbeitsvertrags:
- Beginn und Dauer des Betreuungsverhältnisses
- Eingewöhnungsphase
- Probezeit/Kündigung
- Arbeitszeit
- Abwesenheiten
- Aufsichtspflicht
- Lohn / Abzüge
- Administrative Gebühren
- Mahlzeiten
- Übernachtung
- Zusätzliche Ausgaben
- Sozialleistungen
- Abrechnungsmodalitäten
- Steuern
- Ausbildung/Weiterbildung
- Begleitung
- Schweigepflicht
- Allgemeine Information für die Tageseltern
- Arbeitsnachweis