Bestimmungen
Diese Regelung Kinderbetreuung ab 1.8.2020 ist integrierter Bestandteil des Betreuungsvertrages für Tageskinder und beinhalten folgende Punkte:
- Parteien / Verträge
- Betreuung des Kindes
- Abrechnung
- Versicherungen
- Sonstiges
Diese Regelung Kinderbetreuung ab 1.8.2020 ist integrierter Bestandteil des Betreuungsvertrages für Tageskinder und beinhalten folgende Punkte:
Kontaktieren Sie bitte unsere Vermittlerin Madlen Blaser (für Rüfenacht und Muri-Gümligen) oder Sonja Steiner (für Worb und alle übrigen Gemeinden).
Unser Betrieb setzt sich für gute Qualität in Tagesfamilien ein, wir sind Unterzeichner der "Selbstverpflichtung zum Wohl von Kindern".