Bestimmungen
Diese Regelung Kinderbetreuung ab 1.8.2020 ist integrierter Bestandteil des Betreuungsvertrages für Tageskinder und beinhalten folgende Punkte:
- Parteien / Verträge
- Betreuung des Kindes
- Abrechnung
- Versicherungen
- Sonstiges
Diese Regelung Kinderbetreuung ab 1.8.2020 ist integrierter Bestandteil des Betreuungsvertrages für Tageskinder und beinhalten folgende Punkte:
Kontaktieren Sie unsere Vermittlerin Andrea Streun (für Muri/Gümligen, Rüfenacht, Worb, Enggistein) oder Regula Sommer (für Worb und und alle übrigen Gemeinden).
Unser Betrieb setzt sich für gute Qualität in Tagesfamilien ein, wir sind Unterzeichner der "Selbstverpflichtung zum Wohl von Kindern".